In diesem Aufsatz geht es darum, welchen Beitrag Kants Kritik der Urteilskraft (im Folgenden KU) zum Konzept der Ästhetik als Aisthetik, das uns zu einer neuen Interpretation der modernen Ästhetik veranlasst, leisten kann. Dabei ist erstens der Begriff der Einbildungskraft zu interpretieren, die in der KU als „Vermögen der Anschauung“ bzw. „Vermögen der Sinnlichkeit“ definiert ist. In der KU behandelt Kant, seiner Argumentation in der Kritik der reinen Vernunft (im Folgenden KrV) folgend, die Einbildungskraft zunächst in zweifacher Hinsicht: einmal als „Vermögen der Auffassung“ des Mannigfaltigen der Anschauung und zum anderen als „Vermögen der Darstellung“ der Begriffe. Doch über die KrV hinausgehend, thematisiert Kant in der KU im Rahmen seiner Analyse der Vermögen, die das ästhetische Urteil über das Schöne und das Erhabene ermöglichen und das Genie ausmachen, die selbständige, ja sogar schöpferische Tätigkeit einer Einbildungskraft, die dem Verstand nicht untergeordnet ist. Zweitens ist Kants Behauptung zu erörtern, dass wir uns des Spiels der Erkenntniskräfte „ästhetisch durch den bloßen inneren Sinn“ „bewusst werden“ (KU § 9). Das bedeutet m. E., dass der innere Sinn, der in der Formel „Ich fühle mich“ zu fassen ist, der Apperzeption, also dem Selbstbewusstsein des „Ich denke“, zugrunde liegt und uns unsere Existenz bzw. unser Leben äthetisch bewusst macht.
Schlüsselwörter: Ästhetik als Aisthetik, Einbildungskraft als Vermögen der Auffassung und Darstellung, schöpferische Einbildungskraft, Ästhetisch bewusst werden, „Ich denke“ und „Ich fühle mich“